„COVID-19-Ratenzahlungsmodell“ ab April 2021
Die Zahlungsfrist für gestundeten Abgaben wird auf den 31.3.2021 verlängert. All jenen, die ihren Abgabenrückstand zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig entrichten können, wird ein standardisiertes, antragsgebundenes Ratenzahlungsmodell („COVID-19-Ratenzahlungsmodell“) angeboten. Das Ratenzahlungsmodell läuft über längstens 36 Monate.