Klienteninformation

Das Jahr 2020 - ein außergewöhnliches Jahr - neigt sich dem Ende zu. Wir haben hier für die nochmal alles zusammengefasst, was Sie noch unbedingt bis 31.12.2020 erledigen sollten.

JOBS – Willkommen an Bord

Die Zahlungsfrist für gestundeten Abgaben wird auf den 31.3.2021 verlängert. All jenen, die ihren Abgabenrückstand zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig entrichten können, wird ein standardisiertes, antragsgebundenes Ratenzahlungsmodell („COVID-19-Ratenzahlungsmodell“) angeboten. Das Ratenzahlungsmodell läuft über längstens 36 Monate.

„COVID-19-Ratenzahlungsmodell“ ab April 2021

Die Zahlungsfrist für gestundeten Abgaben wird auf den 31.3.2021 verlängert. All jenen, die ihren Abgabenrückstand zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig entrichten können, wird ein standardisiertes, antragsgebundenes Ratenzahlungsmodell („COVID-19-Ratenzahlungsmodell“) angeboten. Das Ratenzahlungsmodell läuft über längstens 36 Monate.